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Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Mietzweck, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (mindestens 18 Jahre alt) ist und rechtsgültig Verträge abschliessen kann. Anzahlung, Restzahlung und eventuell fällige Kaution werden im Vertrag festgehalten. Die Wohnung ist ausschliesslich für zwei Personen vorgesehen, und der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit den im Vertrag namentlich genannten Personen bewohnt werden darf. Er sorgt dafür, dass die Hausgenossen den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Die Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassung des Mietobjekts an andere als die im Vertrag namentlich genannten Personen sind ausgeschlossen.

Der Vertragsabschluss zwischen Mieter und Vermieter erfolgt durch den Eingang des vom Mieter unterzeichneten Vertrags beim Vermieter spätestens bis zum Fälligkeitsdatum der Anzahlung. Die Unterzeichnung und die Rücksendung können auch in elektronischer Form erfolgen. Gleichermassen gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Mieter die Offerte über den persönlichen Annahmelink innerhalb der festgelegten Frist verbindlich online annimmt. Die Online-Annahme ersetzt in diesem Fall die Unterzeichnung und Rücksendung. Alternativ gilt der Vertrag als rechtsgültig unterzeichnet und zurückgesendet, wenn die fällige Anzahlung bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter eingeht. Trifft der unterzeichnete Vertrag und/oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten. Der Vermieter orientiert den Mieter umgehend. Der Restbetrag ist spätestens am Anreisetag fällig. Bei Überweisung muss er bis zum Check-in dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Alternativ kann der Restbetrag beim Check-in bar bezahlt werden. Ist der Restbetrag bei Check-in weder gutgeschrieben noch bar bezahlt, kann der Vermieter nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten. Die Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters ("OUR-Zahlung").

2. Anreise und Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter am vereinbarten Ankunftstag in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel oder ein unvollständiges Inventar unverzüglich beim Schlüsselhalter oder Vermieter zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben wurde.

Der Mieter hat die Verantwortung, rechtzeitig zur vereinbarten Ankunftszeit zu erscheinen. Bei Verspätungen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend zu informieren. Anreisehindernisse, wie Verkehrsüberlastungen oder geschlossene Strassen, liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Bei Anreise aus dem Ausland hat sich der Mieter rechtzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen für die Schweiz zu informieren. Der Vermieter ist berechtigt, einen Personalausweis zur Überprüfung der Identität der anreisenden Personen anzufordern. Personen, die im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt sind, dürfen vom Vermieter abgewiesen werden. Der Mietzins bleibt in vollem Umfang geschuldet.

3. Sorgfältiger Gebrauch

Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 14 Jahren) belegt werden. Haustiere sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Abtretung der Miete, Untermiete oder das sonstige Überlassen an Personen, welche nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, usw. sind nicht erlaubt. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in schwerer Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.

4. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist am vereinbarten Rückgabetag termingerecht in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Sollte eine Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden sein, bleibt der Mieter dennoch verantwortlich für die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschliesslich Geschirr, Besteck und Kühlschrank.

Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden oder fehlendes Inventar, die während der Mietdauer entstanden sind, dem Vermieter unverzüglich zu melden. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Bei nicht ordnungsgemässer Rückgabe des Mietobjektes behält sich der Vermieter das Recht vor, die erforderlichen Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen in Rechnung zu stellen.

5. Annullierungs- und vorzeitige Rückgabebedingungen

Die Reservation des Mietobjektes bleibt bis zum im Vertrag festgelegten Datum für die fristgerechte Bezahlung der Anzahlung bestehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertragsabschluss durch Unterzeichnung, Zahlungseingang oder verbindliche Online-Annahme erfolgt ist. Erst mit dem fristgerechten Eingang der Anzahlung beim Vermieter gilt die Wohnung als definitiv vermietet. Bis zu diesem Datum kann der Mieter kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder die Reservation verfallen lassen, ohne dass Kosten entstehen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt, gilt das Mietobjekt nach Ablauf dieses Datums als nicht mehr reserviert und kann vom Vermieter anderweitig vermietet werden. Nach Eingang der Anzahlung ist diese nicht erstattungsfähig; ein späteres Gültigkeitsdatum ändert daran nichts. Der Restbetrag ist spätestens am Anreisetag zu begleichen. Bei Überweisung muss er bis zum Check-in dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Alternativ kann der Restbetrag beim Check-in bar bezahlt werden. Bei einer zulässigen Annullierung nach einer vorzeitigen vollständigen Zahlung wird nur der nach diesen Bedingungen erstattungsfähige Restbetrag zurückbezahlt. Eine Stornierung nach dem für den Restbetrag geltenden Zahlungstermin, ebenso wie eine Nichtanreise, eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes oder ein Abbruch der Miete nach Beginn des Mietzeitraums, führt dazu, dass der gesamte Mietzins geschuldet bleibt und ein Anspruch auf Rückerstattung ausgeschlossen ist.

6. Ersatzmieter

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Der Vermieter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages noch bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache resp. Mietabbruch verpflichtet, sich aktiv um einen Ersatzmieter zu bemühen.

7. Höhere Gewalt

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.), behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

8. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Hausgenossen oder Gäste) die Schäden verursacht hat.

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Sportanlagen, Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinem Rechtstitel.

10. Datenschutz

Unsere separate Datenschutzerklärung ist unter www.casasonora.ch abrufbar.

Datenschutzerklärung

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes (Orselina / Locarno) vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare vertraglich nicht abänderbare Gesetzesbestimmungen.

WLAN-Nutzungsbedingungen

Die Nutzung des WLANs erfolgt durch Eingabe eines Codes, der ausschliesslich an die Mieter ausgehändigt wird, die diese Bedingungen akzeptieren:

1. Verantwortung

Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass alle Mitbewohner und Gäste diese Bedingungen einhalten. Der Vermieter ist von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus einer Missachtung dieser Vereinbarung resultieren, freigestellt.

2. Nutzung

Die Nutzung des WLANs ist kostenfrei und auf die Dauer des Aufenthalts beschränkt. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit des WLANs und hat das Recht, den Zugang bei übermässiger oder gewerblicher Nutzung zu sperren.

3. Haftungsausschluss

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, einschliesslich Datenverlust oder Virusinfektionen. Die Datenübertragung erfolgt unverschlüsselt, und der Benutzer ist verantwortlich für den Schutz seiner Geräte.

4. Nutzungsverbote

Der Benutzer darf das WLAN nicht für illegale Aktivitäten, die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten oder das Versenden von Spam verwenden. Jegliche missbräuchliche Nutzung kann zur Sperrung des Zugangs führen.

5. Datenweitergabe

Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist der Vermieter berechtigt, die Personalien des Benutzers an die zuständigen Behörden weiterzugeben.

6. Rechtsrahmen

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages und unterliegen dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjektes.

Casa Sonora – Marco Di Lenardi & Mirco Plozza
Via Patocchi 3, CH-6644 Orselina
info@casasonora.ch

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